IMPRESSUM Angaben gemäß § 5 TMG und verantwortlich für den Inhalt: SCHMUCKFOTOGRAFIE Studio für Produktfotografie Geschäftsführerin: Katarzyna Michalczyk Haardtstraße 39a, 67165 Waldsee E-Mail: fotografie.schmuck@gmail.com Haftung für Inhalte und Links Urheberrecht, Gewährleistung und Haftungsausschluss Alle Texte, Fotos und Grafiken sowie Composing (TM) unterliegen dem Schutz des geistigen Eigentums. Sie dürfen weder für Handelszwecke noch zur Weitergabe kopiert oder verändert werden. Einige Seiten des Internetauftrittes von Studios enthalten auch Fotos und Grafiken, die dem Urheberrecht derjenigen unterliegen, die diese zur Verfügung gestellt haben. Alle gesetzten Links auf produktfotografiebloom.myportfolio.com/work wurden mit Sorgfalt recherchiert, sie können dessen ungeachtet Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Aus diesem Grund stehen unsere Informationen ohne jegliche Zusicherung oder Gewährleistung auf dieser Homepage zur Verfügung. Für alle Links gilt: zum Zeitpunkt der Linksetzung waren keine illegalen Inhalte auf den Seiten erkennbar. Da wir auf die künftige Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seite keinerlei Einfluss haben, distanzieren wir uns ausdrücklich von den Inhalten aller verlinkten Seite auf unserer Homepage. Cookies Cookies sind Textdateien, die bei dem Besuch auf einer Internetseite auf dem Computer des Benutzers gespeichert werden. diese Website verwendet Cookies, um das Angebot nutzerfreundlich, effektiver und sicherer zu machen. Dank dieser Dateien ist es beispielsweise möglich, dass Sie speziell auf Ihre Interessen abgestimmte Informationen auf der Seite angezeigt bekommen. Der ausschließliche Zweck besteht also darin, unser Angebot Ihren Kundenwünschen bestmöglich anzupassen und Ihnen das Surfen bei uns so komfortabel wie möglich zu gestalten und die Navigation zu erleichtern. Diese Website folgt der Richtlinie (§96.Abs.3.TKG.03) zum Nutzerhinweis auf die Verwendung von Cookies. Quelle: Cookies Policy Rechtenhinweis zum Anfertigen von Fotografien und deren Veröffentlichung Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine – wie bislang schon – jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen ab und werden in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind, wie ich bereits in meiner Antwort ausgeführt habe, keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen. Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein.